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Informationen zum Praxissemester für Informatik-Studierende

Die hier publizierten Informationen sind für Studierende in den Bachelor-Studiengängen Informatik, Wirtschaftsinformatik und IT-Management, die ein (Pflicht-)Praxissemester absolvieren möchten.

Die Zulassung zum Praxissemester wird online unter praxissemester-gm.de beantragt.

Wenn Sie auf dem Laufenden bezüglich des Praxissemesters gehalten werden wollen, können Sie dem Ilu Kurs Praxissemester Informatik beitreten. Dieser wird als e-mail Verteiler für Neuigkeiten genutzt.

Sollten Sie Fragen haben, die sich nicht aus den Dokumenten dieser Seite, den unten stehenden FAQs oder der Praxissemesterordnung beantworten lassen, können Sie die Praxissemestersprechstunde nutzen.
Diese wird von Petra Riemer, M.Sc., nach Voranmeldung (bis montags, 14:00 Uhr) jeden Dienstag zwischen 10:00 und 11:00 Uhr online (Meetingcode 749797) durchgeführt.

Sonstige Anfragen richten Sie bitte per mail an: praxissemester-inf@f10.th-koeln.de!


Hilfreiche Dokumente

Nutzen des Praxissemesters

Das Praxissemester ist besonders wichtig für den Praxisbezug bei Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Kenntnisse, die in den ersten Studiensemestern erworben wurden, können in der Praxis angewendet werden. Lücken, die im Praxissemester deutlich werden, lassen sich im Hauptstudium durch entsprechende Veranstaltungen füllen. Studierende, die noch keine längere Unternehmenserfahrung haben, holen dies nach, oft lernen sie bei dieser Gelegenheit ihren späteren Arbeitgeber/ ihre spätere Arbeitgeberin kennen. Die vorliegenden Erfahrungen von Studierenden und von Unternehmen sind durchweg positiv.

Learning Outcome

Die Studierenden sollen in der Lage sein, Methoden und Techniken, die sie im Studium erlernt haben, in einem realitätsnahen Projekt unter wissenschaftlichen Aspekten weitgehend selbstständig anzuwenden. Im Unternehmen wird aber auch Anpassung an ein bestehendes Team erwartet und die Studierenden werden i.a. mit gesellschaftlichen und rechtlichen Problemen konfrontiert.

FAQ

Die Praxissemesterordnungen regeln die Voraussetzungen, den Ablauf und die Organisation des Praxissemesters. Sie sind als Anhänge zu den jeweiligen offiziellen Prüfungsordnungen beschlossen und publiziert. Hier sind die entsprechenden Links für

Nein, das ist nicht mehr vorgesehen, da aufgrund des umfangreichen Informationsangebots die Nachfrage nach dieser Veranstaltung in der Bergangenheit sehr niedrig war.
Sie erreichen den Praxissemesterbeauftragten ausschließlich unter der email praxissemester-inf@f10.th-koeln.de. Bitte geben Sie dabei Ihren Namen, Vornamen, Studiengang, Matrikelnummer und den Grund Ihres Kontaktwunsches an.
Studierende müssen mindestens 22 Wochen (5 Tage-Woche) am Stück bei einer Firma / öffentlichen Einrichtung (im folgenden Firma genannt) tätig sein. Wenn die Firma Urlaubstage gewährt, sind diese an die Dauer des Praxissemesters anzuhängen. (genauer Wortlaut siehe Prüfungsordnung Informatik vom 04.01.21, Anlage 2, §3). Der Umfang der Wochenarbeitszeit orientiert sich an der üblichen des Unternehmens / der Behörde, bei dem/der das Praxsissemester abgeleistet wird.
Das Praxissemester kann zu jedem Zeitpunkt gestartet werden. Eine Zulassung ist mindestens vier Wochen vorher zu beantragen. Wir empfehlen einen Start im September/Oktober oder im März/April.
Es ist ein Antrag auf Zulassung zum Praxissemester mindestens vier Wochen vor dem Beginn des Praxissemesters zu stellen. Zugelassen wird, wer alle Modulprüfungen des Studienabschnitts Grundlagen (siehe Studienverlaufsplan, Anlage 1 der Prüfungsordnung Informatik) bestanden hat, einen Praxissemestervertrag mit einer Firma vorlegen kann und eine*n Mentor*in (Professor*in aus dem Lehrgebiet Informatik) hat.
Bitte wenden Sie sich zunächst an Ihre*n Mentor*in. In Problemfällen kann auch Petra Riemer, M.Sc., aus dem Team kontaktiert werden (mail: praxissemester-inf@f10.th-koeln.de)
Die Firmen sind nicht verpflichtet, Studierende zu bezahlen. Auch der gesetzliche Mindestlohn gilt nicht, da es sich um ein Pflichtpraktikum handelt. Allerdings sind viele Firmen aufgrund des Fachkräftemangels bereit, eine monatliche Vergütung zu zahlen. Diese muss dann im gesetzlichen Rahmen versteuert werden bzw. es sind ggfs. Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten (dies übernimmt die Firma automatisch).
Ja. Es wird sogar empfohlen, das Praxissemester im Ausland zu absolvieren. Ggfs. kann auch ein Auslandssemester als Praxissemester angerechnet werden. Klären Sie dies vor Beginn des Auslandssemesters mit dem Praxissemesterbeauftragten ab.
Nein, Sie behalten den Status der/des Studierenden an der TH Köln.
Im Allgemeinen kann man an jede Firma oder öffentliche Einrichtung eine Bewerbung richten. Es gibt keine Voraussetzung an das Praxissemesterunternehmen hinsichtlich Größe, Rechtsform oder Ort.
Die Jobbörse der TH Köln listet Praktikumsplätze, auch die Fachschaft der Fakultät 10 der TH Köln betreibt ein ensprechendes Portal, aber auch andere Stellenportale können zur Suche nach einem Stellenangebot genutzt werden. Ferner unterstützt der Career-Service der TH Köln bei der Suche nach Praxissemesterplätzen.
Jede*r Professor*in aus dem Lehrgebiet Informatik kommt als Mentor*in in Frage. Bitte gehen Sie eigenständig auf diese zu und fragen Sie nach einer Mentorenschaft für Ihr Praxissemester vor der Beantragung zur Zulassung zum Praxissemester.
Die Prüfungsordnung lässt Prüfungen während des Praxissemesters ausdrücklich zu. Sollten Klausuren in die Zeit Ihres Praktikumsvertrages fallen, müssen Sie die Freistellung für die Prüfung mit der Firma absprechen.
Vielfältige Angebote z.B. zum Schreiben von Bewerbungen und Lebenslauf, Bewerbungsgespräche führen, zum wissenschaftlichen Schreiben und vieles mehr finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.th-koeln.de/studium/studium_45.php. Dort können Sie die Angebote „Rund ums Studium“, aber vor allem auch „Nach dem Studium“ für sich in Anspruch nehmen. Sehr zu empfehlen sind auch die Angebote der Kompetenzwerkstatt.
Sie können dem Ilu Kurs Praxissemester Informatik beitreten. Dieser wird als e-mail Verteiler für Neuigkeiten genutzt.
Das hängt von Ihrem konkreten Studiengang ab. Generell gilt, dass Sie solche Module aus dem Katalog der Grundlagenfächer, die Sie aufgrund des PO-Wechsels zusätzlich bzw. neu absolvieren müssen, auch zu einem späteren Zeitpunkt nachholen können. Dieser Umstand wird automatisch im Rahmen der Zulassung geprüft und muss nicht gesondert erwähnt oder beantragt werden.
Ja, das ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Diese sind als Kriterienkatalog auf dieser Seite verfügbar (siehe Überschrift „hilfreiche Dokumente“).